Beiratschaft

Beiratschaft
Beiratschaft,
 
in der Schweiz die rechtliche Beschränkung der Handlungsfähigkeit schutzbedürftiger Personen. Die Mitwirkung eines Beirats kann angeordnet werden zum Abschluss bestimmter Geschäfte oder für Verwaltung des Vermögens (Art. 395 ZGB). Im deutschen Recht Pflegschaft.

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Bei|rat|schaft, die; -, -en (schweiz. Rechtsspr.): Beschränkung der Handlungsfähigkeit bei schutzbedürftigen, aber nicht unter Vormundschaft stehenden Personen.

Universal-Lexikon. 2012.

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